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   VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03   

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VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03 (https://dejure.org/2006,17001)
VG Göttingen, Entscheidung vom 29.03.2006 - 3 A 510/03 (https://dejure.org/2006,17001)
VG Göttingen, Entscheidung vom 29. März 2006 - 3 A 510/03 (https://dejure.org/2006,17001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Übernahme eines beamteten Hochschullehrers aus dem unmittelbaren Landesdienst in den Dienst einer hochschultragenden Stiftung öffentlichen Rechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 126 Abs 3 Nr 2 BRRG; § 128 Abs 1 BRRG; § ... 128 Abs 4 Alt 3 BRRG; § 130 BRRG ; Art 5 Abs 3 GG; § 32 Abs 1 S 4 BG ND; § 24 Abs 1 HSchulG ND; § 27 Abs 3 HSchulG ND; § 55 HSchulG ND; § 58 Abs 3 HSchulG ND; § 59 Abs 3 HSchulG ND; Art 43 Abs 1 S 2 Verf ND
    Aufgabe; Aufgabengebiet; Aufgabenübergang; Beamter; Berührung; Dienst; Dienstbehörde; Dienstherr; Dienstherrenwechsel; Forschung; Göttingen; Hochschule ; Hochschullehrer; Hochschulträger; konkret-funktionelles Amt; Körperschaft; Landesdienst; Lehre; oberste ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Professorenklagen gegen Übernahmeverfügungen der Stiftung Universität Göttingen erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Professorenklagen gegen Übernahme aus dem unmittelbaren Landesdienst in Universitätsstiftung erfolgreich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 525
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78

    Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne -

    Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03
    Im Falle eines teilweisen Aufgabenübergangs von einer Körperschaft zur anderen im Sinne von § 128 Abs. 4 Alt. 3 BRRG kommen für eine Auswahl zur Übernahme nur solche Beamte in Betracht, deren Aufgabengebiet (konkretes Amt im funktionellen Sinne) von dem Übergang tatsächlich berührt wird (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2.4.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129-135, und - 2 C 23.78 -, ZBR 1981, 311 f.), der sich die Kammer anschließt, muss darüber hinaus aber eine weitere, ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung vorliegen, die vorliegend nicht erfüllt ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Grundsatz herausgestellt, dass die beamtenrechtliche Rechtsstellung, die der von einer Umbildung i. S. d. § 128 Abs. 4 BRRG betroffene Beamte erlangt hat, im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muss und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (- 2 C 35.78 -, aaO S. 132 ff., m.w.N.).

    Nur bei tatsächlicher Berührung (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, aaO S. 134 a.E.) des Aufgabengebietes des (Haupt-) Amtes kann ein Eingriff in die damit verbundene beamtenrechtliche Rechtsstellung durch Wechsel des Dienstherrn wegen Aufgabenübergangs notwendig werden (ebenso: OVG Münster, Beschluss vom 26.02.2003 - 1 B 73/03 -, juris Rdn. 14 f.; Kathke in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dez. 2005, Teil C, Vor §§ 28 f. Rdn. 189 a.E.).

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03
    Es bedarf vielmehr in entsprechender Anwendung des § 128 Abs. 2 und 3 BRRG besonderer Verwaltungsmaßnahmen der übernehmenden Körperschaft, welche die Übernahme von einzelnen Beamten konstitutiv bewirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 179/183 f.).

    Es würde den generellen Geltungswillen des Gesetzes verfehlen, wenn man den vollständigen Übergang einer abgrenzbaren Einzelaufgabe des Beigeladenen auf die Beklagte der vollständigen Eingliederung von Körperschaften im Sinne von § 128 Abs. 1 BRRG gleichstellen wollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1970, aaO S. 187).

  • VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 97/03

    Streit bezüglich einer beamtenrechtlichen Übernahmeverfügung bei Eingliederung

    Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03
    Die den angefochtenen Bescheiden zugrunde liegenden Rechtsauffassungen habe in einem ähnlich gelagerten Verfahren das VG Lüneburg mit Urteil vom 25.08.2004 - 1 A 97/03 - bestätigt.

    Mit dieser speziellen Problematik hat sich das VG Lüneburg in seinem klageabweisenden Urteil vom 25.08.2004 - 1 A 97/03 - nicht auseinandergesetzt.

  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 140/87

    Wirksamkeit der Abtretung eines Kommanditanteils nach den Grundsätzen der

    Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03
    Die Stiftung sei nämlich zum 01.01.2003 ins Werk bzw. in Vollzug gesetzt worden; entsprechend den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1988 - II ZR 140/87 -, NJW 1988, 1324) führe ein Mangel im Errichtungsvorgang nicht zur Nichtigkeit der in Vollzug gesetzten Einrichtung.
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 23.78

    Abgrenzung des Aufgabenübergangs - Körperschaft - Verlagerung des tatsächlichen

    Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129-135, und - 2 C 23.78 -, ZBR 1981, 311 f.), der sich die Kammer anschließt, muss darüber hinaus aber eine weitere, ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung vorliegen, die vorliegend nicht erfüllt ist.
  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 6.75

    Umbildung von Körperschaften - Schutzzweck - Beamter

    Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03
    C 4 BBesO verfügt wurde, ohne dass die Organe der aufnehmenden Stiftung die erforderlichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.1978 - 2 C 6.75 -, BVerwGE 57, 98/105) Stellenpläne (vgl. §§ 57 a, 57 Abs. 6 Satz 1 NHG, 49 Abs. 3 Satz 1 LHO) beschlossen hätten; die Wirtschaftspläne nach §§ 57, 57 a Abs. 3 NHG sind nicht etwa alternativ, sondern zusätzlich zu erstellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 1 B 73/03

    Einklagbares Recht einer Gebietskörperschaft auf Übernahme eines ihrer Beamten;

    Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03
    Nur bei tatsächlicher Berührung (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, aaO S. 134 a.E.) des Aufgabengebietes des (Haupt-) Amtes kann ein Eingriff in die damit verbundene beamtenrechtliche Rechtsstellung durch Wechsel des Dienstherrn wegen Aufgabenübergangs notwendig werden (ebenso: OVG Münster, Beschluss vom 26.02.2003 - 1 B 73/03 -, juris Rdn. 14 f.; Kathke in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dez. 2005, Teil C, Vor §§ 28 f. Rdn. 189 a.E.).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 2 B 189.81

    Verfügung der Übernahme und der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mit

    Auszug aus VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03
    Nach alledem kommt es nicht mehr darauf an, dass im Bescheid vom 31.01.2003 neben der Übernahme des Klägers in den Dienst der Trägerstiftung in demselben Verwaltungsakt zusätzlich gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG (zur Zulässigkeit der Verbindung beider Regelungen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.1983 - 2 B 189.81 -, Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 6) seine Einweisung in eine Planstelle der BesGr.
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Gegen dieses ihm am 9. September 2004 zugestellte Urteil richtet sich die von dem Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zugelassene und von dem Kläger am 22. September 2004 eingelegte Berufung, zu deren Begründung er sein bisheriges Vorbringen wiederholt und vertieft und darüber hinaus im Wesentlichen vorträgt: In den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 510/03, 3 A 57/04 und 3 A 142/04 ) werde zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass eine Überleitung nach § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG nur für eine Überleitung solcher Beamter in der abgebenden Körperschaft in Frage komme, deren Aufgabengebiet tatsächlich berührt werde, und dies sei für die klagenden Professoren in den genannten Verfahren zutreffend verneint worden.

    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 213/07
    Die in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 510/03, 3 A 57/04, 3 A 142/04 u.a.) vertretene Auffassung, die für die Übernahme sich aus § 128 Abs. 4 BRRG ergebenden Voraussetzungen seien im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 - und - 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) nicht gegeben, sei unzutreffend.

    Nicht zu folgen sei der Rechtsauffassung, die das Verwaltungsgericht Göttingen in den durch seine in gleich gelagerten Fällen ergangenen Urteile vom 29. März 2006 ( 3 A 510/03, 3 A 57/04, 3 A 142/04 u.a.) vertreten habe.

  • VG Hannover, 15.03.2007 - 2 A 3567/03

    Rechtmäßigkeit der Übernahme eines Beamten vom Dienst des Landes Niedersachsen in

    Die Trägerschaft der Universität Hildesheim ist als Teil der Aufgabe des Landes auf die zum 01.01.2003 gegründete Trägerstiftung (vgl. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die "Stiftung Universität Hildesheim ") übergegangen (Ipsen, Hochschulen in Trägerschaft von Stiftungen des öffentlichen Rechts -Ein Beitrag Niedersachsens zur Hochschulreform ?, Nds.VBl. 2003, S. 1, 4; VG Lüneburg, Urt. v. 25.08.2004 -1 A 102/03; VG Göttingen, Urt. v. 29.03.2006 - 3 A 510/03, 3 A 57/04 und 3 A 142/04 u.a.).

    Das Gericht schließt sich nicht der von dem Verwaltungsgericht Göttingen in gleichgelagerten Fällen (vgl. Urt. v. 29.03.2006 - 3 A 510/03, 3 A 57/04 und 3 A 142/04 u.a.) vertretenen Rechtsauffassung an, es fehle in diesen Fällen an einer weiteren, sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergebenden ungeschriebenen Tatbestandsvoraussetzung.

  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2007 - 12 L 239/07

    Übernahme, Beamter, Interessenabwägung, Universität, öffentliches Interesse

    Der Antragsteller hat vorgetragen, es bestünden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Übernahme der Beamten und hat sich in diesem Zusammenhang auf - nicht rechtskräftige - Urteile des VG Göttingen vom 29. März 2006 (u.a.: 3 A 510/03) bezogen.
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